Krankmeldung und Beurlaubung

Wir am Heine! Krankmeldung und Beurlaubung

Wie melde ich mein Kind krank?

  • Bitte rufen Sie das Sekretariat bis spätestens 8:00 Uhr unter 0208-410010 an.
  • Die schriftliche Entschuldigung erfolgt über den Lernplaner (Sek I) bzw. über das Entschuldigungsformular (Sek II).
  • Ab dem dritten Krankheitstag oder bei wichtigen Terminen (Klassenarbeiten/ Klausuren) bitten wir um einen Arztbesuch.
  • Für Abiturprüfungen besteht Attestpflicht.

Was passiert, wenn mein Kind während des Unterrichtstages erkrankt?

  • Ihr Kind meldet sich im Sekretariat ab. Das Sekretariat informiert die Eltern, die das Kind von der Schule abholen.

Muss mein Kind den versäumten Unterrichtsstoff nachholen?

  • Ja, ihr Kind muss alle Unterrichtsinhalte selbstständig nacharbeiten.

Wie und bei wem beantrage ich eine Beurlaubung?

  • Beurlaubungen müssen immer schriftlich mit dem Beurlaubungsformular und der Unterschrift der Eltern beantragt werden. Bereits bekannte Termine müssen mindestens eine Woche vorher beantragt werden.
  • Bei den Klassenlehrer:innen/ Stufenleitungen beantragen. Über längere Abwesenheiten entscheidet die Schulleitung.

 

Aus welchen Gründen kann ich mein Kind beurlauben?

  • Persönliche Anlässe im sehr engen Umfeld (Hochzeit, Jubiläum, Todesfall)
  • Veranstaltungen mit besonderer Bedeutung für die Schüler:innen (Sportwettkampf, Wettbewerb)
  • Erholungsmaßnahmen (z.B. Eltern-Kind-Kuren)

Aus welchen Gründen wird die Beurlaubung nicht genehmigt?

  • Verlängerung der Ferien, preisgünstigere Urlaubsangebote oder weniger Reiseverkehr

Grundlage: § 43 Schulgesetz NRW

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare zum Download: