Wir am Heine! Krankmeldung und Beurlaubung
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Wie melde ich mein Kind krank?
- Bitte rufen Sie das Sekretariat bis spätestens 8:00 Uhr unter 0208-410010 an.
- Die schriftliche Entschuldigung erfolgt über den Lernplaner (Sek I) bzw. über das Entschuldigungsformular (Sek II).
- Ab dem dritten Krankheitstag oder bei wichtigen Terminen (Klassenarbeiten/ Klausuren) bitten wir um einen Arztbesuch.
- Für Abiturprüfungen besteht Attestpflicht.
Was passiert, wenn mein Kind während des Unterrichtstages erkrankt?
- Ihr Kind meldet sich im Sekretariat ab. Das Sekretariat informiert die Eltern, die das Kind von der Schule abholen.
Muss mein Kind den versäumten Unterrichtsstoff nachholen?
- Ja, ihr Kind muss alle Unterrichtsinhalte selbstständig nacharbeiten.
Wie und bei wem beantrage ich eine Beurlaubung?
- Beurlaubungen müssen immer schriftlich mit dem Beurlaubungsformular und der Unterschrift der Eltern beantragt werden. Bereits bekannte Termine müssen mindestens eine Woche vorher beantragt werden.
- Bei den Klassenlehrer:innen/ Stufenleitungen beantragen. Über längere Abwesenheiten entscheidet die Schulleitung.
Aus welchen Gründen kann ich mein Kind beurlauben?
- Persönliche Anlässe im sehr engen Umfeld (Hochzeit, Jubiläum, Todesfall)
- Veranstaltungen mit besonderer Bedeutung für die Schüler:innen (Sportwettkampf, Wettbewerb)
- Erholungsmaßnahmen (z.B. Eltern-Kind-Kuren)
Aus welchen Gründen wird die Beurlaubung nicht genehmigt?
- Verlängerung der Ferien, preisgünstigere Urlaubsangebote oder weniger Reiseverkehr
Grundlage: § 43 Schulgesetz NRW