Aktuelles aus dem Förderverein

Die nächste Vorstandssitzung findet statt am: Montag, 28.01.2025 um 19:30 Uhr. Wer dabei sein möchte, den bitten wir um kurze Mitteilung an Frau Bohnes oder Herrn Fileccia. Hier die Einladung mit Tagesordnung:
Heinefunk

Seit April 2018 hat das Heine einen eigenen Podcast: den Heinefunk. Etwa alle zwei Wochen veröffentlicht das Team um Dr. Fileccia eine neue Folge, führen Interviews und berichten aus dem Schulleben. Der Heinefunk ist ein Projekt des Fördervereins. Der Heinefunk ist überall dort zu finden, wo es Podcasts gibt und mit jeder Podcast-App zu abonnieren. Alle weiteren Informationen oder zu hören auf der Webseite https://heinefunk.de/
Bildungsspender.de

Einkaufen und den Förderverein des Heine unterstützen? Das geht! Wir sind bei “Bildungsspender.de” angemeldet und wer dieses System für seinen Einkauf nutzt, spendet gleichzeitig und ohne Mehrkosten an unseren Förderverein. Und das bei Decathlon oder ebay oder IKE oder Lidl Shop oder OTTO und und und… einfach mal hineinschauen: Hier geht’s zu unserem Spenden-Shop:
Satzung und Geschäftsordnung

§ 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen: ,,Förderverein des Heinrich-Heine-Gymnasiums Oberhausen e.V.” und hat seinen Sitz in Oberhausen. Er ist in das Vereinsregister eingetragen. § 2 Zweck Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung der Bildung und Erziehung, insbesondere der natur- und geisteswissenschaftlichen Ausbildung der Jugend, sowie der Kunst und der Kultur.Die Verwirklichung erfolgt insbesondere durch die finanzielle Unterstützung bedürftiger Schülerinnen und Schüler und durch finanzielle Hilfen für die sachliche Ausstattung des Heinrich-Heine-Gymnasiums, Oberhausen, sowie für die Anschaffung von Lehrmaterial und die Unterstützung von schulischen Veranstaltungen. Hierfür sollen Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden. Durch die Durchführung eigener Veranstaltungen und Projekte kann der Verein weitere Geldmittel zur Erfüllung des Vereinszwecks erschließen.Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 3 Mitgliedschaft Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Verein in seinen Bestrebungen unterstützen will. Beitrittserklärungen sind dem Vorstand schriftlich zu übermitteln, der die Aufnahme bestätigt.Die Mitgliedschaft erlischt durch: Austritt, Ausschluss oder Tod.Der Austritt kann erfolgen mit vierteljährlicher Kündigungsfrist zum Jahresende.Der Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied länger als 6 Monate mit seinem Beitrag im Rückstand ist und trotz Mahnung nach Ablauf des 8. Monats noch nicht bezahlt hat. Stundung kann gewährt werden.Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Die Berufung an die Mitgliederversammlung ist zulässig.Rückzahlung geleisteter Beiträge findet weder bei Austritt noch bei Ausschluss statt. Mit dem Tage des Austrittes oder Ausschlusses eines Mitgliedes erlöschen alle Rechte an dem Vereinsvermögen.Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den Schulträger zwecks Verwendung für die Förderung von Bildung und Erziehung sowie Kunst und Kultur am Heinrich-Heine-Gymnasium der Stadt (46045) Oberhausen oder dessen Rechtsnachfolger. § 4 BeiträgeDer Beitrag beträgt mindestens 13 € pro Jahr. § 5 Vorstand Zur Leitung der Geschäfte des Vereins ist der Vorstand bestimmt, der den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Er besteht aus fünf Personen: Die Vorstandsmitglieder werden alle zwei Jahre durch die Mitgliederversammlung gewählt. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsperiode aus, ist ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen durch die gemäß 8 Nr. 3 innerhalb von drei Monaten einzuberufende Mitgliederversammlung zu wählen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Vorstandsarbeit durch die verbliebenen Vorstandsmitglieder gewährleistet.Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.Zwei Mitglieder des Gesamtvorstandes übernehmen die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Vereins.Der Vorstand entscheidet im Einzelnen im Rahmen des Vereinszwecks über die Verwendung der Vereinsmittel. § 6 GeschäftsjahrDas Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr. § 7 RechnungsprüferDie ordentliche Mitgliederversammlung wählt jährlich 2 Rechnungsprüfer/innen und eine Stellvertretung, die die Kasse und die Rechnungsführung zu prüfen haben. Die Rechnungsprüfer/innen dürfen dem Vorstand nicht angehören. Wiederwahl ist möglich. § 8 Mitgliederversammlung Im 1. Vierteljahr eines Geschäftsjahres findet eine Hauptversammlung statt. Die Tagesordnung mussmindestens folgende Tagesordnungspunkte enthalten: Über jede Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden und Versammlungsleiter zu unterschreiben ist.Mitgliederversammlungen werden im Übrigen nach Bedarf einberufen.Einladungen erfolgen schriftlich durch den Vorsitzenden an die Mitglieder spätestens vierzehn Tage vor der Versammlung unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Einladung gilt als satzungsgemäß erfolgt durch einen Aushang des Einladungsschreibens an der Informationstafel im Heinrich-Heine-Gymnasium. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. § 9 Satzungsänderung Die Satzung kann nur mit der Mehrheit von 2/3 der erschienen Mitglieder geändert werdenDie geplante Änderung muss vorher in der Tagesordnung mitgeteilt werden. § 10 Auflösung des Vereins Anträge betreffend Auflösung des Vereins müssen drei Wochen vorher den Mitgliedern bekannt gegeben werden. Sie müssen von mindestens 1/3 aller Mitglieder unterzeichnet sein. § 11 Schlussbestimmungen Diese Satzung tritt an die Stelle aller bisherigen Satzungen. Zuletzt geändert am 24.03.2009. Oberhausen, 16. März 2016 Hier zum Download: Geschäftsordnungfür den Vorstand des Fördervereins des Heinrich-Heine-Gymnasiums e.V. Hier zum Download:
Spenden und Kontakt

Förderverein des Heinrich-Heine-Gymnasiums Oberhausen e.V.Lohstraße 2946047 Oberhausen Spenden: Bitte an das Konto bei der Stadtsparkasse Oberhausen: IBAN DE40365500000000082081 BIC WELADED1OBH Wir freuen uns natürlich über Spenden für die Arbeit des Fördervereins. Wir stellen gerne eine Spendenbescheinigung aus!
Mitglied werden im Förderverein!

Ein starker Förderverein kann viel Gutes tun für alle Schülerinnen und Schüler des Heinrich-Heine-Gymnasiums. Werden Sie Mitglied! Unser Mindest-Jahres-Beitrag beträgt 13 Euro! Einfach dieses Formular ausdrucken, ausfüllen und über den Klassenlehrer / die Klassenlehrerin oder im Sekretariat abgeben: Und hier die Version zum Ausfüllen am Computer (,damit es noch einfacher ist!):
Downloads des Fördervereins

Hier finden Sie alle Downloads des Fördervereins. Neben der Satzung und Geschäftsordnung auch die Formulare zum Beitritt(!) und für einen Antrag auf Förderung.