Mitwirkung der Eltern am Heine

Liebe Eltern, am Heine ist die Mitwirkung der Eltern ein zentraler Bestandteil des schulischen Lebens. Elternvertreterinnen und Elternvertreter bringen ihre Perspektiven und Erfahrungen aktiv in die Zusammenarbeit mit der Schülervertretung, dem Kollegium und der Schulleitung ein. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zur positiven Entwicklung unserer Schule. Auf dieser Seite möchte die Schulpflegschaft Ihnen einen Überblick über die Arbeit in den verschiedenen Gremien geben. Wir danken allen Engagierten herzlich für ihre Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, und wünschen ihnen für ihre Amtszeit viel Erfolg und Freude an der Mitgestaltung des schulischen Miteinanders. Ihre Schulleitung Liebe Eltern! Sie haben sich bereit erklärt, das Schulleben am Heine gemeinsam mit anderen Elternvertretern/innen, mit den VertreterInnen der Schüler- und der Lehrerschaft sowie mit der Schulleitung zu gestalten und Mitverantwortung hierbei zu übernehmen. Dafür danken wir Ihnen! Mitwirkung wirksamer machen und gleichzeitig Reibungsverluste verhindern.Das ganze Gefüge der Mitwirkung am Heine ist aufgrund seiner Vielschichtigkeit für den Neuling nicht leicht zu erkennen. Damit Sie von Anfang an gut mitwirken und Ihrer Verantwortung gerecht werden können, überreicht Ihnen die Schulpflegschaft heute diese Informationsmappe. Wir hoffen, dass diese Mappe Ihnen bei der Ausübung Ihres Amtes hilft. Selbstverständlich stehen Ihnen die Schulleitung und die Mitglieder der Schulpflegschaft gerne zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. Wir bitten. Sie um Verständnis dafür, dass diese Informationsmappe Eigentum der Schulpflegschaft bleiben muss und dass wir sie Ihnen nur leihweise für die Dauer Ihrer Amtszeit zur Verfügung stellen können. Bitte geben Sie die Informationsmappe zu gegebener Zeit Ihrem/Ihrer Nachfolger/in, damit auch diese/r die übernommene Arbeit zum Wohle unserer Kinder erledigen kann. Vielen Dank! Wir wünschen Ihnen für ihre Amtszeit viel Erfolg, damit man auch weiterhin sagen kann: » Am Heine gibt es Eltern mit Wirkung! Ihre Schulpflegschaft Die Informationen finden Sie unten zum Lesen und hier im PDF zum Download: Organisation der Mitwirkung im Überblick Klassenpflegschaft: Trifft sich mindestens einmal zu Beginn des Schuljahres. Wählt zu Beginn des Schuljahres eine/n Klassenpflegschaftsvorsitzende/n und deren Vertreter/in. Sitzung der Schulpflegschaft: Trifft sich nur einmal im Jahr zu Beginn eines Schuljahres.Mitglieder sind die gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Vertreter/innen aller Jahrgänge sowie die Schulleitung.In der konstituierenden Sitzung werden der/die Schulpflegschaftsvorsitzende und die zwei Stellvertreter/innen, der/die Schriftführer/in und ein/e Stellvertreter/in sowie alle Vertreter/innen der Schulkonferenz und Fachkonferenzen gewählt.Themen: Wahlen / Berichte aus den Gremien / Information der Schulleitung Fachkonferenzen: Treffen sich mindestens zweimal im Schuljahr. Eltern haben nur beratende Funktion. Schulkonferenz: Trifft sich zwei- bis viermal im Jahr. Die Schulkonferenz ist das Beschlussorgan der Themen und Beschlussbereiche: vgl. § 65 Schulgesetz. Klassenpflegschaft (§ 73 SchulG) Die Klassenpflegschaft ist an der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse beteiligt. Die Beteiligung an der Bildungs- und Erziehungsarbeit umfasst mit Ausnahme der Leistungsbeurteilungen insbesondere die Beratung über: • Art und Umfang der Hausaufgaben,• Durchführung der Leistungsüberprüfungen,• Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften,• Schulveranstaltungen außerhalb der Schule,• Anregungen zur Einführung von Lernmitteln,• Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten,• Anregungen zur Auswahl der Unterrichtsinhalte,• Mitarbeit von Erziehungsberechtigten bei außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen und bei Angeboten im Ganztagsbereich. Die Erziehungsberechtigten der Schüler/innen der Klasse (Die Erziehungsberechtigten haben für jede/n von ihnen vertretenen Schüler/in gemeinsam eine Stimme). Der/die Klassenlehrer/in, ab der 7. Klasse der/die Klassensprecher/in und Stellvertreter/in, (auf Wunsch) der/die Schulleiter/in oder eine von ihm/ihr beauftragte/r Lehrer/in sowie die übrigen Lehrer/innen der Klasse, die volljährigen Schüler/innen der Klasse, die Eltern volljähriger Schüler/innen. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres (bis spätestens drei Wochen nach Unterrichtsbeginn) für dessen Dauer aus dem Kreis der Erziehungsberechtigten der Klasse den/die Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. • Einberufung der Klassenpflegschaft (somit wird zur Klassenpflegschaftssitzung von der/dem Vorsitzenden eingeladen),• Leitung der Klassenpflegschaftssitzung,• Teilnahme an den Jahrgangsausschuss – und Schulpflegschaftssitzungen,• Information der Eltern der Klasse. Beschlussfähig ist die Sitzung nur, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Das heißt z. B., bei einer Klasse mit 30 Kindern müssen 16 »Stimmen« anwesend sein bzw. abgegeben werden können. Als anwesend gelten tatsächlich nur die Personen, die sich im Sitzungsraum befinden. Allerdings wurde im Schulgesetz die parlamentarische Regel übernommen, wonach [wie in allen Schulgremien] die Klassenpflegschaft beschlussfähig ist, solange die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt wurde. Dies gilt auch dann, wenn offensichtlich weniger Stimmen anwesend sind als erforderlich. Die/der Vorsitzende ist nicht »von Amts wegen« verpflichtet die Beschlussfähigkeit oder Unfähigkeit festzustellen: Sie/er muss es tun, wenn ein Mitglied dies beantragt, oder wenn sie/er dies wegen der Wichtigkeit des zu beratenden Tagesordnungspunktes für notwendig erachtet. Wird formell über die Beschlussfähigkeit befunden, hat dies entweder zu Beginn der Sitzung, vor Aufruf der Tagesordnung oder unmittelbar nach Aufruf eines Tagesordnungspunktes zu erfolgen. Ist die Beschlussunfähigkeit einmal festgestellt worden, gibt es keine Möglichkeit mehr, die Sitzung fortzusetzen. Wurde allerdings eine Angelegenheit wegen Beschlussunfähigkeit vertagt, ist die Klassen-pflegschaft bei der erneuten Beratung zu dieser Angelegenheit (in der nächsten oder einer der nächsten Sitzungen) auf jeden Fall beschlussfähig, egal wie viele »Stimmen« anwesend sind. Allerdings ist auf diese besondere rechtliche Regelung in der Einladung zu der Sitzung hinzuweisen. Alle Beschlüsse, die vor der Feststellung der Beschlussunfähigkeit getroffen wurden, sind und bleiben gültig [haben Bestandskraft] Schulpflegschaft (§ 72 SchulG) Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule.In Erfüllung dieser Aufgaben: • berät die Schulpflegschaft die von der Schulkonferenz zu beratenden bzw. zu beschließenden Angelegenheiten,• berät, plant und beschließt die Schulpflegschaft gemeinsame Aktionen der Erziehungs-berechtigten,• berät und beschließt die Schulpflegschaft Anträge an die Schulkonferenz. Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassenpflegschaften (im Vertretungsfall haben die stellvertretenden Vorsitzenden Stimmrecht), die Vertreter der Erziehungsberechtigten in der Schulkonferenz, die nicht Vorsitzende oder stellv. Vorsitzende einer Klassenpflegschaft sind der/die Schulleiter/in oder dessen/deren ständige/r Vertreter/in soll an den Sitzungen teilnehmen. Zwei vom Schülerrat gewählte Schüler/innen ab Klasse 7 können mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres (bis spätestens fünf Wochen nach Unterrichtsbeginn für dessen Dauer: • die/den Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in aus dem Kreis der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Klasenpflegschaften,• den/die Schriftführer/in und einen/eine Stellvertreter/in• 6 Vertreter der Erziehungsberechtigten und 6 Stellvertreter/innen aus dem Kreis aller Erziehungsberechtigten für die Schulkonferenz.• Der/die Schulpflegschaftsvorsitzende und die Vertreter sind gesetzte(= geborenes) Mitglieder der Schulkonferenz• die Vertreter der Erziehungsberechtigten für die Fachkonferenzen aus dem

Elternvertreter:innen

Für Ihre Anliegen, Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sie erreichen die Vorsitzende sowie ihre drei Stellvertreter:innen über die folgenden E-Mail-Adressen: Erste Vorsitzende: Linda Frenzel, linda.frenzel@heine.schule.ob.de Stellvertreter:innen: Katrin Abel, Mittelstufe (Jahrgang 7-10), katrin.abel@heine.schule.ob.de Christian Thelen, Mittelstufe (Jahrgang 7-10), christian.thelen@heine.schule.ob.de Andreas Caniels, Oberstufe (EF-Q2, Jahrgang 11-13), andreas.caniels@heine.schule.ob.de Weitere Vertreter:innen der Schulkonferenz: